Gerichtskosten-Berechnung

  • Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den der Prozess geführt wird.
  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld "Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten. Diese kosten werden sodann zu den Gesamtkosten dazu berechnet
  • Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen und anzeigen möchten.