Mandanten, Inkasso und
Mahnbescheid mit AdvoMahn.

Füllen Sie gern Formulare aus?
AdvoMahn macht nichts lieber!

Direkt am Bildschirm füllen Sie die Standardformulare aus. Dann können Sie die Daten per elektronischem Datenaustausch an Ihr Mahngericht schicken. Falls Sie noch keinen Zugang zum elektronischen Mahnverfahren haben sollten, können Sie Ihren Antrag natürlich auch ausdrucken und per Post verschicken. AdvoMahn ist bei allen zentralen Mahngerichten zugelassen.

AdvoMahn enthält nützliche Tools, mit denen Sie sich die Arbeit erleichtern. Der Zinsrechner kennt auch den Basiszins und kann das Ergebnis direkt in den Mahnbescheid übergeben. Oder suchen Sie die Anschrift des örtlich zuständigen Mahngerichts? Wählen Sie Gerichtsart und Gerichtsort und schon werden Sie fündig. Doch das Beste ist unsere Checkup-Funktion. Sie prüft Ihren Antrag, bevor er an das Gericht geht und verhindert so eine Vielzahl von Monierungen. Wenn Sie möchten, hilft Ihnen AdvoMahn auch dabei, ein professionelles Inkassoschreiben zu erstellen. Dies passiert in Microsoft Word. Schreiben Sie als Anwalt, werden Ihre RVG-Gebühren berechnet und dem Schuldner in Rechnung gestellt. Zahlt er nicht, brauchen Sie nur das Inkassoschreiben zu öffnen und einmal zu klicken. Die Daten werden ausgelesen und in den Mahnbescheid übertragen.

 

Oder Bestellfax herunterladen

Weitere Leistungsmerkmale im Überblick:

  • Erfassung in Dialogansicht angelehnt an den Microsoft Explorer
  • Übernahme der Adressdaten aus AdvoAkte
  • Orts- und Gerichtsverzeichnis zur Ermittlung der Gerichtsanschriften 
  • Integrierte Projektverwaltung
  • Integrierter Zinsrechner
  • Ausbaugrad 127
  • Mehrplatz- und netzwerkfähig
  • Automatische Datenübernahme aus Inkassoschreiben mit AdvoWord
  • u.v.m.

Mit AdvoMahn bedruckbare Vordrucke:

Automatisiertes (maschinelles) Verfahren (AGM)

1. Mahnbescheidsantrag für das automatisierte (maschinelle) Verfahren,Fassungen vom 01.05.2007 und 01.01.2009, berücksichtigt auch die ZPO-Reform, DIN A4 (bzw. Endlos für Nadeldrucker), Farbe: grün/weiß (§§ 689, 703 c Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ZPO) für:

    a) Laser- und Tintenstrahldrucker, ein
    Antrag wird auf zwei Einzelblätter gedruckt,
    alle Beträge in Euro
    z.B. Hans Soldan Bestell-Nr. 31528-00*

    b) Laser- und Tintenstrahldrucker, ein
    Antrag wird auf Vorder- und Rückseite
    gedruckt (Duplexdruck), alle Beträge in Euro
    z.B. Hans Soldan Bestell-Nr. 31527-00*

    c) Nadeldrucker, ein Antrag wird 2fach-
    Endlos auf selbstdurchschreibendem Papier
    mit Lochstreifen gedruckt, alle Beträge in
    Euro
    z.B. Hans Soldan Bestell-Nr. 31529-00*

2. Ergänzungsblatt, zum Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids für weitere Antragsteller, Antragsgegner, gesetzliche Vertreter, Hauptforderungen, Zinsen, Nebenforderungen und Prozessgerichte bei mehreren Antragsgegnern, DIN A4, grau (§§ 689, 703 c Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ZPO),
z.B. Hans Soldan Bestell-Nr.

3. Folgeanträge für das zentrale Mahngericht, DIN A4 (§§ 689, 703 c Abs. 1 S. 2 Nr. 1 ZPO)

    a) Widerspruch gegen den
    Mahnbescheid
, mit Fenstermarkierung,
    zweiseitig bedruckt, DIN A4,
    z.B. Hans Soldan Bestell-Nr. 31451-00*

    b) Antrag auf Erlass eines Voll-
    streckungsbescheids,mit Fenstermar-
    kierung, einseitig bedruckt, DIN A4,
    z.B. Hans Soldan Bestell-Nr. 31452-00*

    c) Antrag auf Neuzustellung eines
    Mahnbescheids, mit Fenstermarkierung,
    einseitig bedruckt, DIN A4,
    z.B. Hans Soldan Bestell-Nr. 31453-00*

Erläuterung zum elektronischen Datenträgeraustausch

Mit AdvoMahn können Anträge per eletronischem Datenaustausch (EGVP) oder im Datenträgeraustausch auf Diskette beim Mahngericht eingereicht werden. Zu jeder Datei wird ein Verarbeitungsprotokoll vom Gericht zurückgesandt. Hierdurch kann der Antragsteller erkennen, ob und welche Daten verarbeitet wurden. AdvoMahn ist von allen zentralen Mahngerichten für den Datenträgeraustausch un den eletronischen Rechtsverkehr anerkannt. Sie sollten wissen, dass beim elektronischen Datenaustausch mit Mahngerichten nicht nur Mahnbescheidsanträge, sondern auch verschiedene Folgeanträge (z.B. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, Neuzustellungsanträge) übersandt werden können. Zudem besteht die Möglichkeit, Verfahrensdaten von den Mahngerichten zu empfangen. Welche Daten das Mahngericht übermittelt, ist abhängig vom Ausbaugrad. Für jede mögliche Nachricht gibt es einen Wert. Addiert man diese Werte, ergibt sich der Ausbaugrad:

    "01" = Kosten / Erlassnachricht für Mahnbescheide
    "03" = (Nicht-) Zustellungsnachricht für Mahnbescheid
    "07" = Kosten-/ Erlassnachricht für Vollstreckungsbescheide
    "15" = Widerspruchsnachricht
    "31" = Zustellungs- / Nichtzustellungsnachricht
    "63" = Abgabenachricht
    "127" = Monierungen

Bitte beachten Sie aber: Hat ein Mahngericht einen Antrag moniert, erhalten Sie trotz Ausbaustufe 127 nur den Hinweis, dass eine Monierung vorliegt. Automatisch verarbeiten lässt sich diese Information in der Software leider (noch) nicht.

Den aktuellen AdvoMahn Ausbaugrad finden Sie in AdvoMahn unter Extras > Grundeinstellung > DTA-Einstellungen. AdvoMahn 20 hat den Ausbaugrad 127.

Aktuelle und ausführliche Informationen rund um das automatisierte Mahnverfahren (AGM), mit detaillierten Hinweisen zur Anwendung in NRW, finden Sie im Internet unter:
www.mahnverfahren.nrw.de

 

Screenshots:

Projektübersicht
Mit dieser Ansicht behalten Sie stets den Verfahrensstand im Blick.
Eingabeansicht
Füllen Sie den Antrag einfach am Bildschirm aus.
Plausibilitätsprüfung
Die eingebaute Prüfroutine hilft zuverlässig bei der Vermeidung von Monierungen.
Gebührenrechner
Der Rechner erfasst die Gebührentatbestände direkt zum Antrag.
Kostenlose Testversion
Kostenlose Testversion der Advoline-Anwaltssoftware
AnNoText Software
AnNoText Kanzleisoftware für mittlere und große Kanzleien
Sprachverarbeitung
Sprachverarbeitung mit professionellem Diktiersystem