Das Programm ist der Forderungsprofi für Berechnungen nach §§ 366, 367 und 497 Abs. 3 BGB (ehem. VerbKG).
Zu diesem Zweck werden Forderungsakten angelegt, denen optional Gläubiger und Schuldner zugeordnet werden können. Egal wieviele Hauptforderungen und Buchungen in einer Akte geführt werden müssen, mit ADVOForderung geht nichts verloren! Jede Veränderung, gleich ob Zahlung oder Vollstreckungsmaßnahme, wird verlässlich und rechtssicher in das Forderungskonto gebucht.