Fristenerfassung mit der Kanzlei-EDV

Wie der BGH in seinem Beschluss vom 2. Februar 2010 - XI ZB 23 und 24/08 - OLG Frankfurt/Main, LG Frankfurt/Main feststellte, hat der Anwalt grundsätzlich sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen. Nach gefestigter, höchstrichterlicher Rechtsprechung darf die elektronische Kalenderführung eines Prozessbevollmächtigten grundsätzlich keine geringere Überprüfungssicherheit bieten als die eines herkömmlichen Fristenkalenders. Unsere regionalen AnNoText Vertriebsbeauftragten präsentieren Ihnen gerne die am deutschen Markt einzigartigen Vorzüge der sicheren, elektronischen Fristenführung. Vergleichen Sie selbst, ob Ihre derzeit eingesetzte Software-Lösung die folgenden wichtigen Merkmale aufweist:


1.
Alle Daten werden vollständig im Microsoft SQL Server und nicht auf einer Festplatte gespeichert. Niemand kann leicht löschbare Textdateien versehentlich endgültig entfernen.

2. Alle Datenveränderungen werden vollständig nachvollziehbar dokumentiert.

3. Einmal eingetragene Fristen können nicht mehr physikalisch gelöscht werden. Lediglich ein logisches Löschen unter Beibehaltung des Datensatzes zwecks Dokumentation ist möglich.

4. Kontrollausdrucke sind einfach zu generieren.

5. Fristen für die Berufung und Berufungsbegründung werden gleichzeitig erfasst. Es erfolgt eine automatische Fehlermeldung, wenn das Personal zunächst ein richtiges, dann aber ein falsches Zustellungsdatum des angefochtenen Urteils eingibt.

6. Fristen sind in den ToDo Listen des einzelnen Rechtsanwalts bzw. Sachbearbeiters übersichtlich dargestellt.

7. Mit Microsoft Exchange 2007 werden alle Daten und Termine sicher synchronisiert — auch mit Microsoft Outlook, Apple iPhone, Blackberry, etc.



Termine-, Fristen-, Wiedervorlagen und Aufgaben einfach und revisionssicher mit Microsoft Outlook synchronisieren

Ein häufiges Ärgernis in Anwaltskanzleien ist die technologisch veraltete Implementierung der Verwaltungsmodule für Termine, Fristen, Wiedervorlagen und Aufgaben. Zwar unterstützen alle Systeme die wichtige Zuordnung zu Akte und Beteiligtem, allerdings sind gerade Produkte von anderen Anbietern oftmals nicht in der Lage, die erfassten Daten unter Berücksichtigung geltender BGH-Rechtsprechung zu speichern oder diese mit Apple iPhones, Blackberrys oder anderen mobilen Endgeräten bi-direktional zu synchronisieren. Die Ursache hierfür liegt vielfach in der einfachen Tatsache begründet, dass diese Produkte technologisch nie wirklich grundlegend überarbeitet wurden, sondern immer nur ein sogenanntes „Facelift“ erfahren haben, wie es auch aus der Automobilbranche bekannt sein mag. So gibt es heute eine signifikant hohe Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die mit der eingesetzten Software nur höchstens zwei Wiedervorlagen speichern können.


Sie fragen sich derzeit auch, wie Sie dieses Ärgernis in Ihrer Kanzleiorganisation beseitigen können? Dann lassen Sie sich von unserem AnNoText Vertriebsteam informieren. Zum Beispiel über die am deutschen Markt einzigartigen Vorzüge der sicheren Synchronisation Ihrer Daten mit mobilen Endgeräten. Vergleichen Sie selbst, ob Ihre derzeit eingesetzte Lösung die folgenden Merkmale aufweist:


1.
Zu einer Akte können beliebig viele Wiedervorlagen angelegt werden.

2. Fristen-, Termine-, Aufgaben und Wiedervorlagen werden jederzeit nachvollziehbar in ihrer Veränderungshistorie gespeichert.

3. Alle Daten werden vollständig im Microsoft SQL Server und nicht auf einer Festplatte gespeichert. Niemand kann versehentlich leicht löschbare Textdateien endgültig entfernen.

4. Die Synchronisation erfolgt automatisch und nahtlos mit dem Microsoft Exchange Server 2007. Das ermöglicht eine reibungslose Synchronisation von Daten und Terminen aus Apple iPhones, Blackberry oder anderen mobilen Endgeräten ganz ohne Interaktion des Anwenders — Terminsynchronisation wie von Zauberhand.