Fristenerfassung mit der Kanzlei-EDV
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Ein häufiges Ärgernis in Anwaltskanzleien ist die technologisch veraltete Implementierung der Verwaltungsmodule für Termine, Fristen, Wiedervorlagen und Aufgaben. Zwar unterstützen alle Systeme die wichtige Zuordnung zu Akte und Beteiligtem, allerdings sind gerade Produkte von anderen Anbietern oftmals nicht in der Lage, die erfassten Daten unter Berücksichtigung geltender BGH-Rechtsprechung zu speichern oder diese mit Apple iPhones, Blackberrys oder anderen mobilen Endgeräten bi-direktional zu synchronisieren. Die Ursache hierfür liegt vielfach in der einfachen Tatsache begründet, dass diese Produkte technologisch nie wirklich grundlegend überarbeitet wurden, sondern immer nur ein sogenanntes „Facelift“ erfahren haben, wie es auch aus der Automobilbranche bekannt sein mag. So gibt es heute eine signifikant hohe Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien, die mit der eingesetzten Software nur höchstens zwei Wiedervorlagen speichern können.
2. Fristen-, Termine-, Aufgaben und Wiedervorlagen werden jederzeit nachvollziehbar in ihrer Veränderungshistorie gespeichert. 3. Alle Daten werden vollständig im Microsoft SQL Server und nicht auf einer Festplatte gespeichert. Niemand kann versehentlich leicht löschbare Textdateien endgültig entfernen. 4. Die Synchronisation erfolgt automatisch und nahtlos mit dem Microsoft Exchange Server 2007. Das ermöglicht eine reibungslose Synchronisation von Daten und Terminen aus Apple iPhones, Blackberry oder anderen mobilen Endgeräten ganz ohne Interaktion des Anwenders — Terminsynchronisation wie von Zauberhand.
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