Mitteilungen vom Dezember 2010

AnNoText Software ist BDSG-konform

In § 9 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind die Anforderungen zum Schutz automatisierter, d.h. mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiteter, personenbezogener Daten klar formuliert. Geregelt wird die Zutritts-, Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Eingabe- und Verfügbarkeitskontrolle. Insbesondere Ziffer 5 der Anlage zu § 9, Satz 1 BDSG befasst sich dabei mit der Eingabekontrolle und schreibt vor, „zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind“.


Unser AnNoText Vertriebsteam informiert Sie gerne über die Vorzüge der vollständigen und einheitlichen Führung aller Daten im Microsoft SQL Server. Vergleichen Sie selbst, ob Ihre derzeit eingesetzte Software-Lösung die folgenden wichtigen Merkmale aufweist, die den Anforderungen des BDSG entsprechen:


1. Erfassung einer Akte
Dokumentation des Anlagedatums, der Uhrzeit und des Users, welcher die Erfassung vorgenommen hat.

2. Veränderung einer Akte
Dokumentation des Änderungsdatums, der Uhrzeit und des Users, welcher die Veränderung vorgenommen hat.

3. Ablage (Löschung) einer Akte
Dokumentation des Löschungsdatums, der Uhrzeit, der Ablagenummer und des Users, welcher die Löschung vorgenommen hat.

4. Reaktivierung einer Akte
Wie bei Rechtsanwälten erforderlich, ist die Reaktivierung einer bereits abgelegten Akte möglich (innerhalb des Aufbewahrungszeitraumes). Auch dieser Vorgang wird mit Datum, Uhrzeit und Angabe des Users dokumentiert.

5. Erfassung eines Beteiligten
Dokumentation des Anlagedatums, der Uhrzeit und des Users, welcher die Erfassung vorgenommen hat.

6. Veränderung eines Beteiligten
Dokumentation des Änderungsdatums, der Uhrzeit und des Users, welcher die Veränderung vorgenommen hat